Versicherungswertermittlung

Sie haben noch nie Ihren Versicherungswert überprüft? Dieser wurde nur nach Vergleichswerten oder Bauchgefühl festgelegt? Die Bewertungsobjekte wurden noch nie vor Ort besichtigt? Oder liegt die letzte Bewertung schon länger zurück?

Lassen Sie den Versicherungswert Ihrer Maschinen, Anlagen und anderer Betriebseinrichtung prüfen, bevor ein Schaden entsteht.

Versicherungen beauftragen Sachverständige immer häufiger mit der Prüfung auf Unterversicherung. Das Ergebnis: Oft übersteigt der Versicherungswert die Versicherungssumme – eine Unterversicherung liegt vor.

Was passiert bei Unterversicherung?

Der Versicherer darf in diesem Fall die Entschädigungssumme anteilig zur Höhe der Unterversicherung kürzen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet die Unterversicherung im Schadenfall daher nicht nur zusätzlichen Stress, sondern auch eine geringere Entschädigung als geplant – die Wiederherstellung des normalen Geschäftsbetriebes wird somit zusätzlich erschwert.

Wann besteht Unterversicherung?

Unterversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Schadenseintritts ist. Der Versicherer ist in diesem Fall nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

Wann eine Abweichung erheblich ist, ist mittlerweile in vielen Versicherungsbedingungen geregelt.

Unterversicherung verhindern

Um eine Unterversicherung rechtzeitig zu verhindern, müssen im Wesentlichen zwei Werte beachtet werden.

Die Versicherungssumme kann dem Versicherungsschein entnommen werden und muss mindestens dem Versicherungswert entsprechen.

Die Ermittlung des Versicherungswertes ist aufwändiger, da hierzu der aktuelle Wert der Maschinen, Anlagen oder sonstigen Betriebseinrichtungen festgestellt werden muss. Doch hierbei herrscht oft Unklarheit darüber, welche Werte anzusetzen sind.

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