Erstellung von Kfz. Schaden- und Unfallgutachten

Der häufigste Grund für die Beauftragung eines Kfz-Gutachters sind Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall.

Grundsätzlich hat der Geschädigte das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Versicherungen bieten ebenfalls an, Schäden schnell und unkompliziert zu regeln und Kfz-Gutachter zu vermitteln. Hierbei besteht die Gefahr, dass der Versicherungssachverständige die Interessen der Versicherung wahrnimmt und nicht die des Geschädigten.

Unser Ziel ist es daher, Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten und den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug fachgerecht festzustellen und Beweismittel zu sichern.

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