Erstellung von Kfz-Kaskogutachten
Wurde Ihr Fahrzeug durch eigenes Verschulden oder auf andere Art und Weise beschädigt, ist die Erstellung eines Kfz-Kaskogutachtens erforderlich.
Vollkasko und Teilkasko
Bei Kfz-Kaskoversicherungen wird grundsätzlich zwischen Vollkasko-und Teilkaskoversicherungen unterschieden.
Welche Schadenfälle deckt die KFZ-Vollkaskoversicherung?
- eigenverschuldete Kfz-Unfälle am eigenen Fahrzeug
- durch fremde Verkehrsteilnehmer verursache Unfallschäden, z.B. bei Unfall- oder Fahrerflucht
- mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Vandalismus
Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung ab?
- Diebstähle
- Einbruchdiebstahl
- Glasbruchschäden
- Raub
- Elementarschäden und Naturgewalten wie Sturmschäden, Hagel, Blitz oder Überschwemmung
Bei der Teilkaskoversicherung erfolgt die Berechnung der Beiträge nicht nach dem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt, sondern richtet sich nach anderen Merkmalen, wie dem Fahrzeugtyp, dem Wohnort oder Jahreskilometerleistung – es kommt daher im Falle eines Schadens auch nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Die Kfz-Kaskoversicherung
Kfz-Gutachterkosten
Was wird ersetzt?
In der Regel werden bei einem Kfz-Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt. Wertminderungen des Fahrzeugs, Nutzungsausfall oder ein Mietwagen sind üblicherweise von den Leistungen der Kfz-Kaskoversicherung ausgeschlossen.
Versicherungsgutachter
Es kann vorkommen, dass die Versicherung Ihrem Wunsch nach einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen nicht nachkommt und einen hauseigenen Kfz-Gutachter schickt. In diesem Fall überprüfen wir gerne das erstellte Kfz-Gutachten.