Erstellung von Kfz-Haftpflichtgutachten
Ein Haftpflichtschadengutachten benötigen Sie dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde. Der Unfallverursacher ist dann gem. §249 BGB dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen.
Der Geschädigte kann dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder die Auszahlung des verursachten Schadens verlangen. Das KFZ-Unfallgutachten ist somit eine Voraussetzung, um Ihre Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das KFZ-Gutachten des Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft.
Es ist gesetzlich geregelt, dass im Falle eines Haftpflichtschadens das Versicherungsunternehmen an Stelle des Schädigers tritt und für die Schadensersatzforderung aufkommt.
Ihre Vorteile: Ein unabhängiges Gutachten
Sie haben das Recht auf einen Sachverständigen
Kfz-Schadengutachten
Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und helfen bei der Schadenregulierung. Sie sind die Basis zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten.
Da der Geschädigte grundsätzlich beweispflichtig für die Höhe des an seinem Fahrzeug eingetretenen Schadens ist, sollte er diesen Beweis durch das Gutachten eines Sachverständigen sichern lassen.
Die Schadenbegutachtung erfolgt durch qualifizierte Sachverständige in unserem Büro oder beim Geschädigten vor Ort.
Der Sachverständige legt den optimalen Reparaturweg fest und ermittelt alle wichtigen Werte: