Erstellung von Kfz-Haftpflichtgutachten

Ein Haftpflichtschadengutachten benötigen Sie dann, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde. Der Unfallverursacher ist dann gem. §249 BGB dazu verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen.

Der Geschädigte kann dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder die Auszahlung des verursachten Schadens verlangen. Das KFZ-Unfallgutachten ist somit eine Voraussetzung, um Ihre Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das KFZ-Gutachten des Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft.

Es ist gesetzlich geregelt, dass im Falle eines Haftpflichtschadens das Versicherungsunternehmen an Stelle des Schädigers tritt und für die Schadensersatzforderung aufkommt.

Ihre Vorteile: Ein unabhängiges Gutachten

Als Geschädigter erhalten Sie bei uns neutrale, nicht weisungsgebundene Gutachten. Wir beurteilen, ob und wie repariert wird und ob ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden soll.
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Sie haben das Recht auf einen Sachverständigen

Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dies wird zwar von den regulierenden Versicherungen oft bestritten, die Kosten für den Sachverständigen müssen jedoch als Bestandteil des Schadens von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.

Kfz-Schadengutachten

Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und helfen bei der Schadenregulierung. Sie sind die Basis zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten.

Da der Geschädigte grundsätzlich beweispflichtig für die Höhe des an seinem Fahrzeug eingetretenen Schadens ist, sollte er diesen Beweis durch das Gutachten eines Sachverständigen sichern lassen.

Die Schadenbegutachtung erfolgt durch qualifizierte Sachverständige in unserem Büro oder beim Geschädigten vor Ort.

Der Sachverständige legt den optimalen Reparaturweg fest und ermittelt alle wichtigen Werte:

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Höhe der Reparaturkosten

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Höhe des Restwertes

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Höhe der Wertminderung

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Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer

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Höhe des Wiederbeschaffungswertes

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Nutzungsausfallentschädigung

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Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung

Wir sind für Sie da!

KOMPETENT

Als erfahrener Partner sparen wir Ihnen Zeit und Mühe.

OBJEKTIV

Überzeugende Ergebnisse dank genauer Betrachtung.

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Beratung auf Augenhöhe als Grundstein für gute Zusammenarbeit.