Gerichtsgutachten für Schäden an und durch Kfz-Waschanlagen

Das Gerichtsgutachten, auch bezeichnet als Gutachten im Gerichtsauftrag, wird im Fall von Rechtsstreitigkeiten für Gerichte erstellt. Hierbei wird allgemein zwischen drei Fällen unterschieden:

  • Die Beweissicherung im Zivilprozess
  • Die Beweissicherung im Strafprozess
  • Das „Selbstständige Beweisverfahren“ des Gerichtes (§§ 485 ff. ZPO)

Beim selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess, das von einer der streitenden Parteien beantragt werden kann. Hierbei müssen Antraggegner und Schadenbehauptung genannt sowie beschreiben werden. Weiterhin muss beantragt werden, dass die Schäden durch einen Sachverständigen festgestellt werden sollen.

Das selbstständige Beweisverfahren ist nicht mit einem Anwaltszwang verbunden, zur Einhaltung der formalen und inhaltlichen Anforderungen ist die Vertretung durch einen Anwalt jedoch zu empfehlen. Die Wahl des Sachverständigen obliegt grundsätzlich dem Gericht. Der Antragsteller hat jedoch die Möglichkeit, einen Sachverständigen vorzuschlagen.

Der Vorteil des selbstständigen Beweisverfahrens liegt darin, dass ein solches Gutachten im Prozess verwendet werden kann. Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht und nicht durch die streitenden Parteien. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.

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