Bewertung von Schäden durch Betriebsunterbrechungen
Ein Betriebsunterbrechungsschaden entsteht bei vollständiger oder teilweiser Unterbrechung der Geschäftstätigkeit durch einen Sachschaden an einer versicherten Sache.
Während also die Sachversicherung die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der zerstörten oder beschädigten Sache regelt, geht es bei der Betriebsunterbrechungsversicherung um den zusätzlichen Vermögensschaden aufgrund der unterbrochenen Geschäftstätigkeit. Diese Ertragseinbußen sind meist erheblich größer und demnach gefährlicher für das betroffene Unternehmen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für den entstandenen Ertragsausfall, doch dieser muss korrekt bewertet werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der sachverständigen Bewertung von Betriebsunterbrechungsschäden.
Was ersetzt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Während bei einer Betriebsunterbrechung weiterhin Fixkosten, also beispielsweise Gehälter, Miete oder Versicherungen, bezahlt werden müssen, wird davon ausgegangen, dass alle variablen Kosten mit Eintritt des Schadens abgestellt werden können, da beispielsweise die Beschaffung von Materialien nicht mehr notwendig ist.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt daher den Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, soweit diese auch ohne den Schadensfall erwirtschaftet worden wären. Weiterhin werden die sogenannten Schadenminderungskosten ersetzt, die die Aufwendungen darstellen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten gehalten hat.