Maschinenbewertung
Gerne führen wir für Sie eine Bewertung von Maschinen, Anlagen oder anderer Betriebseinrichtung durch.
Hierbei wird meistens der Fortführungsverkehrswert, also der Verkehrswert bei Weiterführung des Betriebs am gleichen Ort und in der bisherigen Art und Weise, ermittelt. Während der Verkehrswert den aktuellen Marktpreis darstellt, ist der Fortführungsverkehrswert der Preis, den ein Kaufinteressent zahlen würde, wenn er die Wirtschaftsgüter am aktuellen Standort wie bisher weiter betreiben möchte. In die Bewertung sind daher auch Vorbereitungsarbeiten, Anschaffungsnebenkosten und Kosten für zusätzliche Geräte, Werkzeuge und Installationen einzubeziehen.
Maschinenbewertung mit Anschaffungsrechnungen
Üblicherweise erfolgt die Ermittlung des Verkehrswertes für Maschinen, Anlagen oder andere Betriebseinrichtung in drei Schritten:
1.Begutachtung und Analyse vor Ort
Hierbei wird überprüft, ob die Maschine vorhanden ist. Danach werden die relevanten Maschinendaten anhand der Angaben auf Typenschild, Beschriftungen oder Unterlagen festgestellt. Außerdem werden Zustand und Gebrauchsspuren der Maschine erfasst.
2.Informationsabgleich
Die vor Ort ermittelten Informationen werden mit den Anschaffungsrechnungen abgeglichen, um zu ermitteln, ob alle relevanten Anlagenteile und Zusatzeinrichtungen bei den Anschaffungs- oder Herstellkosten angegeben sind.
3. Bewertung
Die Bewertung erfolgt nach der Systematik des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS). Auf Basis der Anschaffungskosten wird zunächst der Wiederbeschaffungs-Neuwert der Gesamtanlage ermittelt, sodass dann anhand der wertbeeinflussenden Faktoren der Zeitwert ermittelt werden kann. Unter Verwendung eines Marktfaktors wird letztlich der Verkehrswert errechnet.
Maschinenbewertung ohne Anschaffungsrechnungen
Wenn es nicht möglich ist, Anschaffungsrechnungen für Maschinen, Anlagen oder andere Betriebsausrüstung zur Verfügung zu stellen, ist eine rechnerische Bestimmung des Neu- und Zeitwerts nicht möglich. Das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes muss daher angepasst werden. Die Begutachtung vor Ort muss in diesem Fall erheblich intensiver und genauer erfolgen, sodass alle Informationen ermittelt werden können, die für eine Schätzung notwendig sind. Die Bewertung erfolgt dann entweder durch Schätzung des Wiederbeschaffungs-Neuwertes oder direkte Schätzung des Verkehrswertes.